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Ohrkorrekturen
Abstehende Ohren gelten in den europäischen Ländern als körperlicher Makel. Gerade Kinder werden schon im Kindergarten von Gleichaltrigen gehänselt und müssen oft Beleidigungen ertragen. Fehlstellungen oder -formen der Ohrmuschel sollten deswegen aus psychologischen Gründen schon in der Kindheit korrigiert werden. Zum Zeitpunkt der Operation sollte die Ohrmuschel bereits voll ausgebildet sein. Dies ist etwa ab dem 3.Lebensjahr der Fall. Vor dem 6. Lebensjahr ist allerdings die Einsicht der Kinder nur eingeschränkt, und der Ohrknorpel oft zu dünn und deshalb schwieriger zu formen. Erwachsene können jederzeit und ohne notwendige Rücksicht auf die Jahreszeit operiert werden.
Die Korrektur erfolgt nur bei Kindern in Vollnarkose, bei Jugendlichen und Erwachsenen genügen örtliche Betäubung und Dämmerschlaf. Mit einer neu entwickelten Operationstechnik kann der Eingriff schonend und mit kleinen unsichtbaren Schnitten durchgeführt werden Der Eingriff wird stets ambulant durchgeführt. Für einige Tage muss ein schützender Wattekopfverband getragen werden, danach ist für ca. 3 Wochen ein Stirnband notwendig, um die Ohrform dauerhaft zu stabilisieren. Nach 4 Tagen besteht Arbeitsfähigkeit, wenn diese mit dem Tragen eines Stirnbandes vereinbar ist.
Wer bezahlt die Operation?
Bei Kindern und Jugendlichen wird die Behandlung in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Als Grenze gilt in etwa das 14. Lebensjahr. Erwachsene müssen die Kosten der Operation von ca. € 1600,-- bis 2000,-- selbst tragen.
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